Dokumentenservice
Für einen Verkauf braucht es mehr Papiere, als die meisten Eigentümer erwarten. Käufer wollen sie sehen, die Bank braucht sie für die Finanzierung und der Notar für den Kaufvertrag. Mit Ihrer Vollmacht kümmere ich mich darum, dass alles vollständig vorliegt.
Welche Unterlagen gebraucht werden
Je nach Immobilie unter anderem:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Bauzeichnungen
- Grundrisse und Wohnflächenberechnung
- Baugenehmigung bzw. Bauakte
- Energieausweis
- Nachweise über Modernisierungen
bei Eigentumswohnungen:
- Teilungserklärung
- Wirtschaftsplan
- Protokolle der Eigentümerversammlungen
bei vermieteten Objekten:
- Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen
Damit Sie sich um nichts kümmern müssen
- Weniger Aufwand: Sie müssen keine Ämter abtelefonieren und keine Formulare ausfüllen.
- Keine Überraschungen: Fehlt etwas oder passt etwas nicht zusammen, etwa eine Wohnfläche, merke ich das früh, nicht erst kurz vor dem Notartermin.
- Ein schnellerer Verkauf: Käufer und Banken bekommen alle Unterlagen auf einmal. Die Finanzierungszusage kommt dadurch oft zügiger.
Aus der Immobilienverwaltung kenne ich die Unterlagen, nach denen Käufer und Banken fragen und weiß, wo man sie bekommt.
So kommen Ihre Unterlagen zusammen
Wir sehen gemeinsam durch, welche Unterlagen Sie schon haben.
Sie unterschreiben eine Vollmacht, damit ich Unterlagen bei Grundbuchamt, Bauamt und anderen Stellen anfordern kann.
Ich fordere die fehlenden Unterlagen an und prüfe sie auf Vollständigkeit.
Käufer, Bank und Notar erhalten die Unterlagen, die sie brauchen, übersichtlich und vollständig.
Auch die Gebühren der Ämter übernehme ich
Der Service ist in meiner Provision enthalten. Auch die Gebühren der Ämter, etwa für den Grundbuchauszug oder die Baulastenauskunft, übernehme ich. Kommt kein Verkauf zustande, entstehen Ihnen keine Kosten.
Ihre Fragen zu den Unterlagen
Nein, das ist häufig so, gerade bei älteren Häusern oder nach einem Erbfall. Vieles lässt sich bei den Ämtern neu anfordern.
Grundbuchamt und Bauamt geben Auskünfte nur an Eigentümer oder an Personen mit Vollmacht. Die Vollmacht gilt nur für die Unterlagen zu Ihrer Immobilie.